Notfallkommunikationssystem für Unternehmen

Wenn ein Ransomware-Angriff die gesamte IT-Infrastruktur verschlüsselt, funktioniert in den meisten Unternehmen innerhalb von Minuten nichts mehr — kein E-Mail, kein VoIP-Telefon, keine Daten, keine Kontaktlisten. Und genau in diesem Moment beginnt die Uhr zu ticken: §30 Abs.2 BSIG und die NIS-2-Richtlinie verlangen Meldungen an das BSI binnen 24 Stunden. Wer jetzt keine funktionsfähige Notfallkommunikation hat, verletzt aktiv geltendes Recht.

Was ist ein Notfallkommunikationssystem?

Ein Notfallkommunikationssystem ist eine vom normalen IT-Betrieb vollständig getrennte Kommunikationsinfrastruktur. Sie wird nur im Ernstfall aktiviert — und muss dann sofort und zuverlässig funktionieren, unabhängig davon, ob die primäre Unternehmens-IT kompromittiert, verschlüsselt oder ausgefallen ist.

Die gesetzliche Grundlage: §30 Abs.2 BSIG

Die Anforderung ist kein Interpretationsspielraum — sie steht schwarz auf weiß im Gesetz. §30 Abs.2 Nr.5 BSIG fordert für alle wichtigen und besonders wichtigen Einrichtungen explizit:

„Verwendung von Lösungen zur Multi-Faktor-Authentifizierung oder kontinuierlichen Authentifizierung, gesicherte Sprach-, Video- und Textkommunikation sowie gegebenenfalls gesicherte Notfallkommunikationssysteme innerhalb der Einrichtung.“
— §30 Abs.2 Nr.5 BSIG (BSI-Gesetz, deutsche Umsetzung der NIS-2-Richtlinie)

§30 BSIG ist die direkt anwendbare deutsche Rechtsgrundlage — verbindlich, durchsetzbar, mit empfindlichen Bußgeldern bei Nichterfüllung (bis zu 10 Mio. Euro bzw. 2% des weltweiten Jahresumsatzes für besonders wichtige Einrichtungen). TriSec unterstützt Sie dabei, diese Anforderung rechtssicher und praxistauglich zu erfüllen.

NIS-2-Meldepflichten: Ohne Notfallkommunikation nicht erfüllbar

Die NIS-2-Richtlinie — umgesetzt im BSIG — verpflichtet betroffene Unternehmen zu konkreten Meldefristen bei Sicherheitsvorfällen:

Bei einem Ransomware-Angriff ist die reguläre IT häufig vollständig kompromittiert. E-Mail-Server, Telefonanlage, interne Kommunikationstools — alles offline. Ohne ein unabhängiges Notfallkommunikationssystem sind diese Fristen schlicht nicht einzuhalten. Die gesetzliche Pflicht wird zur praktischen Unmöglichkeit.

Das technische System: ContinueComm

Für die technische Umsetzung arbeitet TriSec mit ContinueComm zusammen — einem auf Notfallkommunikation spezialisierten Managed Service mit Infrastruktur ausschließlich in deutschen Rechenzentren. Kein eigener Hardware-Aufwand, DSGVO-konform, sofort einsatzbereit.

TriSec: Beratung, Konzeption und regulatorische Einbettung

Technik allein erfüllt §30 BSIG nicht. Das Notfallkommunikationssystem muss in Ihre BCM-Prozesse eingebunden, dokumentiert und nachweisbar getestet sein. Genau das ist die Aufgabe von TriSec.

Wer ist betroffen?

§30 BSIG gilt für alle wichtigen und besonders wichtigen Einrichtungen im Sinne des BSIG — das sind Unternehmen in 18 Sektoren mit mehr als 50 Mitarbeitenden oder mehr als 10 Mio. Euro Jahresumsatz. Besonders relevant ist ein Notfallkommunikationssystem für:

So funktioniert die Zusammenarbeit

TriSec und ContinueComm decken gemeinsam alles ab — von der ersten Beratung bis zum laufenden Betrieb:

TriSec – BeratungContinueComm – Technik
Bedarfsanalyse und BetroffenheitsprüfungBereitstellung des Notfall-Mailservers und der Kommunikationsdomäne
BCM-Konzept und NotfallhandbuchTerminalserver, VoIP, Videokonferenz, Dateiablage
Einbettung in ISO 27001 und NIS-2-DokumentationHA-Betrieb, Backup, Replikation in deutschen Rechenzentren
Notfalltests und ÜbungenDark Web Scans und Cyberversicherungsprüfung
Nachweisführung für §30-BSIG-AuditsLaufender Managed-Service-Betrieb

Beratung anfragen: Kontaktieren Sie TriSec für das kostenlose Erstgespräch — Bedarfsanalyse, regulatorische Einordnung und Roadmap.
Technische Lösung: Alle Informationen zum ContinueComm-System finden Sie direkt auf continuecomm.de.

Häufige Fragen zum Notfallkommunikationssystem

Was ist ein Notfallkommunikationssystem?

Eine vom regulären IT-Betrieb vollständig unabhängige Kommunikationsinfrastruktur, die bei Cyberangriffen, Ransomware oder Ausfällen greift. Typische Bestandteile: Notfall-Mailserver, eigene Kommunikationsdomäne, Videokonferenz, VoIP, gesicherter Zugriff auf Betriebsdaten und Kontaktlisten.

Was fordert §30 Abs.2 BSIG konkret?

§30 Abs.2 Nr.5 BSIG verlangt explizit „gesicherte Notfallkommunikationssysteme innerhalb der Einrichtung“ — neben MFA und gesicherter Sprach-, Video- und Textkommunikation. Das gilt für alle wichtigen und besonders wichtigen Einrichtungen im Sinne des BSIG.

Warum sind die NIS-2-Meldefristen ohne Notfallsystem nicht erfüllbar?

Bei einem Ransomware-Angriff ist die primäre IT oft vollständig kompromittiert. Die gesetzliche Erstmeldung ans BSI muss aber binnen 24 Stunden erfolgen — auch wenn Mailserver und Telefonie ausgefallen sind. Ohne unabhängige Notfallkommunikation ist diese Frist in der Praxis nicht einzuhalten.

Was kostet ein Notfallkommunikationssystem?

ContinueComm stellt die Technik als Managed Service bereit — ohne eigene Hardware-Investition. TriSec übernimmt Beratung, Konzeption und regulatorische Einbettung. Die Gesamtkosten hängen von Unternehmensgröße und Funktionsumfang ab. Sprechen Sie uns für ein individuelles Angebot an.

Wo werden die Daten des Notfallsystems gespeichert?

ContinueComm betreibt seine Infrastruktur ausschließlich in deutschen Rechenzentren im Hochverfügbarkeitsbetrieb. Alle Daten unterliegen deutschem Recht und der DSGVO. Eine Übertragung in Drittländer findet nicht statt.